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start:abfindung [2017/11/22 11:10] (aktuell) andre angelegt |
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| + | ======Abfindung====== | ||
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| + | Eine Abfindung erhalten Bezieher einer [[start:witwenrente:witwerrente|Witwer- oder Witwenrenten]], wenn sie erneut heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen. Ab dem Monat der Wiederheirat/ Lebenspartnerschaft besteht kein Anspruch mehr auf die Witwer- oder Witwenrente und die Rentner erhalten eine Abfindung. | ||
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| + | Die Höhe der Abfindung beträgt bei Beziehern einer großen Witwen- /Witwerrente das 24-fache der monatlichen Rente (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten). | ||
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| + | Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Wurde die kleine Witwen- oder Witwerrente bereits für 24 Monate geleistet, gibt es keine Abfindung. | ||
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| + | Beispiel: Bei erneuter Eheschließung, nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. | ||
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| + | Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. | ||
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| + | {{tag>Rente Hinterbliebenenrente}} | ||