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Zurechnungszeit
Versicherte, die vor dem 62. Lebenjar erwerbsgemindert werden erhalten bei der Berechnung der Erwerbsminderung die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten Entgeltpunkteder bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit ist . Erwerbsminderungsrente. Damit die Erwerbsminderungsrente ausreicht zum Leben, wird die Rente mit der Zurechnungszeit berechnet, indem angenommen wird, dass der Versicherte bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres weitergearbeitet hat. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 62. Lebensjahr ist die Zurechnungszeit.
Die gleiche Zurechnungszeit gilt auch bei frühem Tod eines Versicherten und bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente.