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Zurechnungszeit

Versicherte, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, erhalten die Erwerbsminderungsrente. Damit die Erwerbsminderungsrente ausreicht zum Leben, wird die Rente mit der Zurechnungszeit berechnet, indem angenommen wird, dass der Versicherte bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres weitergearbeitet hat. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 62. Lebensjahr ist die Zurechnungszeit. Bei Renten, die vor dem 01.07.214 begonnen haben, endete die Zurechnungszeit zum 60. Lebensjahr.

Die gleiche Zurechnungszeit gilt auch bei frühem Tod eines Versicherten und bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente.