Zulagen
Die private Altersvorsorge, Riester-Rente, wird neben Steuervorteilen auch durch Zulagen vom Staat gefördert. Dies sind Zahlungen, die in den Riester-Vertrag des Sparers fließen, um seine Rentenanwartschaft zu erhöhen und den Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Zahlt der Sparer einen Mindestbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens), erhält er die Grundzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr. Zusätzlich zur Grundzulage, erhalten Sparer, die Kinder erziehen eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro pro Jahr.