Versicherungspflicht
Generell sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen gibt es für geringfügig Beschäftigte, sowie gewisse Berufsgruppen (siehe auch Versicherungsfreiheit). Einige Selbstständige sind auch gesetzlich verpflichtet über die Rentenversicherung vorzusorgen, wie z.B. Lehrer, Handwerker oder Künstler.