Versicherungsfreiheit
Gewisse Berufsgruppen sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Ohne Antrag und von vornherein versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte, Richter, Soldaten, sonstige Beschäftigte in Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren. Auf Antrag versicherungsfrei sind Selbstständige, die aufgrund ihres Berufs einer Versorgungseinrichtung angehören, wie z.B. Apotheker oder Architekten. Geringfügig Beschäftigte können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen.