Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Fall gibt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Zusage über eine spätere Rentenleistung. Anders als bei der Direktzusage, legt der Arbeitgeber die Beiträge in einer vom Unternehmen bzw. von mehreren Unternehmen gegründeten Unterstützungskasse an, die das Kapital verwaltet und anlegt. Bei Renteneintritt ist nicht die Unterstützungskasse, sondern der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, sodass er für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ebenfalls Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein leisten muss.
Allein vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Jedoch kann der Arbeitnehmer mit Einwilligung des Arbeitgebers auch bei diesem Durchführungsweg zusätzlich selbst seine Ansprüche erweitern, indem er Entgelt steuerfrei und bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei umwandelt.