Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Renten nicht aus den Beiträgen, die jetzige Rentner damals angelegt haben, sondern aus Beiträgen die Versicherte und Arbeitgeber aktuell leisten. Dieses Verfahren nennt man Umlageverfahren. Sollte es während eines Jahres zu starken Schwankungen bei den Einnahmen und Ausgaben kommen, braucht die Rentenversicherung immer eine gewisse Nachhaltigkeitsrücklage, um diese auszugleichen.