Teilrente
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bereits die Anforderungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen, können ihre Rente auch nur teilweise beziehen. So können sie sich je nach Hinzuverdienst ihre Rente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Drittel auszahlen lassen.