Steuerpflicht
Renten unterliegen seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Der Anteil der Rente, der besteuert wird, steigert sich seit 2005 von 50 Prozent jährlich bis zum Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte, und ab 2020 jährlich um einen Prozentpunkt, sodass ab 2040 100 % der Rente zu versteuern ist. Der zu zahlende Prozentsatz bei Renteneintritt bleibt ein Leben lang. Beispielsweise für einen Rentner, der 2017 das erste Mal Rente bezieht, beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente sein Leben lang 74 %. Liegt der steuerpflichtige Anteil allerdings unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags und besteht kein weiteres Einkommen, fallen keine Steuern an.