Sonderausgabenabzug

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer unbegrenzt oder begrenzt abgezogen werden können. Sie werden vor der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen. Der Staat fördert die private Altersvorsorge, indem er Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente steuerlich fördert und als Sonderausgaben abziehen lässt.