Sockelbetrag

Um die volle Grundzulage sowie gegebenenfalls die Kinderzulage zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich einen Mindestbetrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dies sind 4 % des Bruttovorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € und maximal 2.100 €. Geringverdiener, die bereits durch die Zulagen auf den Mindestbetrag von 60 € kommen, müssen in jedem Fall 60 €, den sogenannten Sockelbetrag, einzahlen, um die Zulagen zu erhalten.