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Selbstständige

In der Regel sind Selbstständige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Manche Berufsgruppen sind jedoch von der Versicherungsfreiheit ausgeschlossen, wie z.B. selbstständige Lehrer, Erzieher, Beschäftigte in der Pflege, Künstler und Publizisten. Doch gibt es auch Ausnahmen. So sind beispielsweise Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen, die einen versicherungspflichtigen Angestellten haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert.

Selbstständigen haben jedoch auch die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, bzw. sich in der ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sich pflichtversichern zu lassen.