Rürup-Rente
Die Rürip-Rente (Basis-Rente) ist eine staatlich geförderte zusätzliche, private Altersvorsorge. Wer mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgt, erhält Steuervorteile. Seine Vorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2017 bis zu 84 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar. Insgesamt sind dies 19.265 € (84 % von 23.362 €). Der Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis 2025 schließlich 100 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar sind.
Die Rürup Rente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in monatlichen Raten, jedoch nicht als Einmalbetrag bezogen werden. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert. Zudem ist sie nicht vererbbar oder übertragbar.