Rentensplitting
Ehepaare, in denen beide eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können unter Umständen ihre beiden Renten untereinander gleichmäßig aufteilen. Recht auf Splitting haben alle Ehepartner, die nach dem 02.02.2002 geschlossen wurden oder wenn die Ehe schon vor 2002 bestand und beide Ehepartner vor 1962 geboren sind. Außerdem müssen beide Ehepartner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.
Die neue Rente erhält der Überlebende auch im Fall des Todes seines Ehepartners weiterhin und er erhält keine Abfindung, wie im Falle der Witwen-/Witwerrente.