Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor ist ein Faktor in der Rentenformel, der das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zur Regelaltersrente setzt. Der Faktor liegt zwischen 0,1 und 1 und legt fest, inwiefern die jeweiligen Rentenarten eine Regealtersrente ersetzen. Für Regelaltersrenten beträgt der Faktor 1. Erwerbsminderungsrenten sollen eine Regelaltersrente voll ersetzen und der Faktor beträgt ebenfalls 1. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beispielsweise beträgt der Faktor jedoch lediglich 0,5.