Rentenabschlag
Bei Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Der Abschlag beträgt höchstens jedoch 10,8 Prozent.
Bei Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Der Abschlag beträgt höchstens jedoch 10,8 Prozent.