Rentenabfindung
Witwen oder Witwer, die wieder heiraten oder eine neue eingetragene Partnerschaft eingehen, verlieren ihren Anspruch auf die Witwenrente. Bei Vorlegen der neuen Heiratsurkunde können sie allerdings eine Abfindung erhalten. Die Höhe der Rentenabfindung entspricht dem 24-fachen der monatlichen Hinterbliebenenrente (durchschnittliche Rente der letzten 12 Monate).
Bezieher der kleinen Witwer-/Witwenrente erhalten die Rente maximal 24 Monate lang. Bei Wiederheirat werden die verbleibenden Monate mit der monatlichen Durchschnittsrente multipliziert um die Höhe der Abfindung zu bestimmen. Wer die kleine Witwerrente bereits 8 Monate vor der erneuten Heirat bezogen hat, erhält beispielsweise eine Abfindung in Höhe von 16 Monatsrenten.