Regelbeitrag
Für pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Höhe des zu zahlenden Beitrags durch den Regelbeitrag bestimmt. Dieser wird jährlich festgesetzt, indem die Bezugsgröße (etwa das Durchschnittseinkommen) mit dem Beitragssatz multipliziert wird. Bei Beginn der Tätigkeit, kann der Selbständige während der ersten drei Jahre auch nur den halben Regelbeitrag zahlen.