Regelaltersgrenze
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese Altersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese Altersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.