Pensionskasse
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen.
Pensionskassen müssen eher vorsichtig anlegen und statt möglichst hoher Rendite, steht die Sicherheit im Vordergrund. Durch das geringe Risiko müssen Arbeitgeber wie bei der Direktversicherung keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein erbringen.