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Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen.