Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen.

Besonders am Pensionsfonds ist, dass die Versorgungseinrichtung die Beiträge freier am Kapitalmarkt anlegen kann. So können unter Umständen höhere Renditen und somit auch eine höhere Versorgungsleistung erzielt werden.