Näherungsverfahren

Das Näherungsverfahren ist ein vom Bundesministerium entwickeltes Berechnungsverfahren um die spätere Rente zu schätzen. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer von Nutzen, denen keine Renteninformation der Rentenversicherung vorliegt. Grundlage für die Berechnung ist das derzeitige Bruttogehalt des Arbeitnehmers, sowie die Versicherungszeit. Mittels eines Steigerungssatzes wird die Entwicklung des Bruttogehalts bestimmt. Daher ist diese Verfahren insbesondere für Arbeitnhemer mit kontinuierlicher, positiver Gehaltsentwicklung anzuwenden.