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Nachhaltigkeitsrücklage

Die Nachhaltigkeitsrücklage die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung ist . Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im Umlageverfahren finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten, werden Rücklagen gebildet um Konjunkturschwankungen in Konjunktur Beitragseinnahmen auszugleichen. Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der Beitragssatz im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt.