Nachhaltigkeitsrücklage
Die Nachhaltigkeitsrücklage ist die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im Umlageverfahren finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten, werden Rücklagen gebildet um Schwankungen in Konjunktur und bei den Beitragseinnahmen auszugleichen.
Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der Beitragssatz im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt.