Nachgelagerte Besteuerung
Wer privat oder über den Betrieb für das Alter spart, erhält oftmals Förderung vom Staat in Form des Sonderausgabenabzugs oder der Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge. Im Gegenzug fallen auf die Rente, die auf den geförderten Beiträgen beruhen, Steuern an. Dies bezeichnet man als nachgelagerte Besteuerung.
Renten aus der privaten- oder betrieblichen Altersvorsorge werden also bei Bezug als sonstige Einkünfte voll besteuert, wenn diese durch steuerbefreite Beiträge finanziert wurden.