Mütterrente

Die Mütterrente ist eine weitere Anrechnung von Kindererziehungszeiten für diejenigen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Seit Juli 2014 kann den Erziehenden statt wie vorher einem Jahr, zwei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Diejenigen, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben und bereits in Rente sind, erhalten einen Zuschlag in Höhe der Beiträge eines Kindererziehungsjahres.