Krankenversicherung der Rentner

Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind krankenversichert und müssen dementsprechend auch Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig und privat Versicherte beteiligt sich die gesetzliche Rentenversicherung an den Kosten. Während sie für Pflichtversicherte einen Teil der Beiträge übernimmt, erhalten freiwillig und privat Versicherte Zuschüsse.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Rentenhöhe sowie dem aktuellen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse erhebt. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes (derzeit 14,6 Prozent). Die andere Hälfte des Beitrags, sowie den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse hat der Rentner zu zahlen. Diese werden direkt von der Rente abgezogen.