Kindererziehungszeit
Zeiten der Kindererziehung zählen als Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das Kind vor dem 1992 geboren, werden vom Bund zwei Jahre lang Beiträge, für nach dem 01,01.1992 geborene Kinder, drei Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung überwiesen. Die Beiträge, die während dieser Zeit eingezahlt werden entsprechen dem Beitrag, den ein Beschäftigter mit einem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer in dem Jahr geleistet hätte. Die Kindererziehungszeiten zählen auch als Wartezeit.
Die Kindererziehungszeit wird dem erziehenden Elternteil, für gewöhnlich der Mutter, angerechnet. Auf Antrag kann die Kindererziehungszeit aber auch teilweise bzw. ganz dem Vater angerechnet werden.