Insolvenzsicherung
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bietet der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse, Direktzusage oder einen Pensionsfonds an, ist er verpflichtet Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen, der im Falle einer Insolvenz die Rentenleistungen erbringen muss.