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Insolvenzsicherung

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bietet der Arbeitgeber eine Unterstützungskasse, Direktzusage oder einen Pensionsfonds an, ist er verpflichtet Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen, der im Falle einer Insolvenz die Rentenleistungen erbringen muss.

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