Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag ist der Betrag, der monatlich maximal zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden darf. Dieser wird für Pflichtversicherte jährlich, je nach Beitragsbemessungsgrenze für die neuen und alten Bundesländer ermittelt. Freiwillige Beiträge können sowohl in den alten, als auch in den neuen Bundesländern bis zum geltenden Höchstbeitrag in den alten Bundesländern geleistet werden.