Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente wird nach dem Tod des Versicherten unter Umständen an überlebende Ehepartner (Witwen und Witwer) und Waisen gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene die Wartezeit erfüllt hat, und die Hinterbliebenen nicht erneut geheiratet haben bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Waisen erhalten die Hinterbliebenenrente unter gewissen Voraussetzungen (Schul- Berufsausbildung) höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, generell jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr.

Ab einem Einkommen oberhalb des Freibetrags müssen Witwen bzw. Witwer allerdings mit einer Kürzung der Hinterbliebenenrente rechnen. Auf die Waisenrente wird das eigene Einkommen hingegen nicht angerechnet.