Grundsicherung
Personen, die wegen Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr erwerbstätig sein können und deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, können die Grundsicherung beantragen. Die Höhe der Leistungen richtet sich wie bei der Sozialhilfe nach dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Allerdings erfolgt kein Rückgriff auf die Einkommen der Kinder oder Eltern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt und Angehörige die Grundsicherung in Anspruch nehmen.