Gleitzone

Für Beschäftigte, deren monatliches Bruttoarbeitsentgelt mehr als 450 Euro und bis zu 850 Euro beträgt (sogenannte Gleitzone), gibt es eine Sonderregelung zur Berechnung der Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung. Anders als geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 450 Euro, sind Arbeitnehmer mit Einnahmen im Bereich der Gleitzone versicherungspflichtig.

Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung, und damit auch zur Rentenversicherung fällt für Arbeitnehmer mit einem Verdienst in der Gleitzone niedriger aus. Zur Ermittlung des Arbeitnehmeranteils wird ein geringeres beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt zugrunde gelegt, als das eigentlich erzielte. Der Beschäftigte erhält so einen höheren Nettolohn.

Durch die geringere Beitragszahlung fallen die Rentenansprüche später allerdings auch geringer aus. Um Rentenansprüche zu erwerben, die seinem tatsächlichen Entgelt entsprechen, kann der Beschäftigte daher auch auf die Gleitzonenregelung verzichten.