Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Versicherte, die durch eine Krankheit, einen Unfall oder Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten bei Erfüllung einer mindestens 60 monatigen Versicherungszeit (Wartezeit) eine Erwerbsminderungsrente. Berechnet wird

die volle Erwerbsminderungsrente, auf die ein Anspruch besteht, wenn keine Tätigkeit im Umfang von täglich mindestens drei Stunden ausgeübt werden kann

die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, auf die ein Anspruch besteht, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Umfang von nur noch drei und unter sechs Stunden ausgeübt werden kann. Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung entspricht der Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente (halbe Erwerbsminderungsrente).

Erwerbsminderungsrenten mit Zurechnungszeit