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Für die Berechnung der Brutto- und Netto-Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung wählen Sie aus zwei Verfahren:

Näherungsverfahren

Persönliche Renteninformation des Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung Bund

Näherungsverfahren

Das Näherungsverfahren zur Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist ein modifiziertes, auf dem vom Bundesfinanzministerium basierenden Berechnungsverfahren. Danach werden die Renten eines Arbeitnehmers näherungsweise durch sein derzeitiges Bruttogehalt und dem Alter bei Beginn seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie der zwischen dem ersten Beschäftigungsverhältnis und dem Berechnungszeitpunkt nicht versicherungspflichtigen Zeit (Versicherungslücke) bestimmt. Geeignet ist das Näherungsverfahren für Arbeitnehmer, denen keine persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund) vorliegt. Insbesondere ist es für Arbeitnhemer mit kontinuierlicher, positiver Gehaltsentwicklung anzuwenden.

Persönliche Renteninformation

Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt haben, die ihnen zeigt, wie viel sie zum Berechnungszeitpunkt an Altersrente und Erwerbsminderungsrente erreicht haben. Die DRV gibt auch die später zu erwartende Altersrente bei Weiterzahlung von Beiträgen ohne und mit Rentenanpassungen an. Eine Aussage über das Verhältnis von Rente zum Gehalt trifft die DRV nicht, um eine Versorgungslücke zu erkennen. Hier setzt die Rentenberechnung der SCHALLÖHR VERLAG GmbH an.