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Berechnungsverfahren
Für die Berechnung der Brutto- und Netto-Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung wählen Sie aus zwei Verfahren:
Näherungsverfahren
Persönliche Renteninformation des Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Näherungsverfahren
Das Näherungsverfahren zur Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist ein modifiziertes, auf dem vom Bundesfinanzministerium basierenden Berechnungsverfahren. Danach werden die Renten eines Arbeitnehmers näherungsweise durch sein derzeitiges Bruttogehalt und dem Alter bei Beginn seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie der zwischen dem ersten Beschäftigungsverhältnis und dem Berechnungszeitpunkt nicht versicherungspflichtigen Zeit (Versicherungslücke) bestimmt. Geeignet ist das Näherungsverfahren für Arbeitnehmer, denen keine persönliche Renteninfromation der Deutschen Rentenversicheung Bund (DRVBund) vorliegt. Insbesondere ist es für Arbeitnhemer mit kontinuierlicher, positiver Gehaltsentwicklung anzuwenden.
Persönliche Renteninformation
Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt haben, die ihnen zeigt, wie viel sie zum Berechnungszeitpunkt an Altersrente und Erwerbsminderungsrente erreicht haben. Die DRV