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Berechnungsverfahren
Für die Berechnung der Brutto- und Netto-Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung wählen Sie aus zwei Verfahren:
Näherungsverfahren
Persönliche Renteninformation des Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Näherungsverfahren
Das Näherungsverfahren zur Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist ein modifiziertes, auf dem vom Bundesfinanzministerium basierenden Berechnungsverfahren. Danach werden die Renten eines Arbeitnehmers näherungsweise durch sein derzeitiges Bruttogehalt und dem Alter bei Beginn seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie der zwischen dem ersten Beschäftigungsverhältnis und dem Berechnungszeitpunkt nicht versicherungspflichtigen Zeit (Versicherungslücke) bestimmt. Geeignet ist das Näherungsverfahren für Arbeitnehmer mit kontinuierlicher, positiver Gehaltsentwicklung.