Für die Berechnung der Brutto- und Netto-Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung wählen Sie aus zwei Verfahren:

Näherungsverfahren

Persönliche Renteninformation des Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung Bund

Näherungsverfahren

Das Näherungsverfahren zur Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist ein modifiziertes, auf dem vom Bundesfinanzministerium basierenden Berechnungsverfahren. Danach werden die Renten eines Arbeitnehmers näherungsweise durch sein derzeitiges Bruttogehalt und dem Alter bei Beginn seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie der zwischen dem ersten Beschäftigungsverhältnis und dem Berechnungszeitpunkt nicht versicherungspflichtigen Zeit (Versicherungslücke) bestimmt. Geeignet ist das Näherungsverfahren für Arbeitnehmer, denen keine persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund) vorliegt. Insbesondere ist es für Arbeitnhemer mit kontinuierlicher, positiver Gehaltsentwicklung anzuwenden.

Persönliche Renteninformation

Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt haben, die ihnen zeigt, wie viel sie zum Berechnungszeitpunkt an Brutto-Alters- und Erwerbsminderungsrente erreicht haben. Die DRV gibt auch die später zu erwartende Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze bei Weiterzahlung von Beiträgen an und und dynamisiert die Rente, ohne jedoch die Rente in einen Kontext zum dynamischen Gehalt des Versicherten oder dem dynamischen Durchschnittsverdienst aller Versicherten zu stellen, sodass weder die Rentenniveauabsenkung noch eine konkrete Versorgungslücke erkennbar werden kann.

Die Rentenberechnung der SCHALLÖHR VERLAG GmbH errechnet aus den erreichten Entgeltpunkten anhand der Renteninformation die Rentenzahlbeträge zum Berechnungsmonat und gibt die Zahlbeträge der einzelnen Renten bei weiterer Versicherungspflicht nach heutigem Gehalt zum späteren Rentenbeginn an und ermittelt zudem die Erwerbsminderungsrenten, die vorgezogenen Altesrenten und die Regelaltersrente sowie das Rentenniveau bei dynamischen Renten und steigenden Durchschnittsverdiensten. Auch wird die zunehmende Besteuerung der Rente ermittelt, um die Nettorente dem Nettogehalt gegenüberzustellen.