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Altersrente
Bisherige Altersrentenanwartschaft
Der Rentenrechner zeigt Arbeitnehmer die Höhe der bisher erreichten Altersrentenanwartschaft bei Erreichen der Regelaltersgrenze an. Im Näherungsverfahren werden die bisher erreichten Entgeltpunkte aufgrund des Eintritts ins Berufsleben, der bisher vorliegenden Beitragslücken und des derzeitigen rentenversicherten Monatsgehalts auf der Grundlage des Näherungsverfahrens des Bundesministerium der Finanzen ermittelt und mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der Rentenberechnung vervielfältigt. Von diesem Ergebnis wird der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil abgezogen und ergibt den Zahlbetrag der Altersrente. Bildet die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund die Basis der Berechnung, berechnet der Rentenrechner den Zahlbetrag der Rente aus den eingegebenen Entgeltpunkten, den zusätzlichen Entgeltpunkten aus der Beiträgen des derzeitigen Gehalts nach Erstellung der Renteninformation und dem aktuellen Rentenwert zum Berechnungszeitpunkt.
Ihre Altersrente bei weiterer Versicherungspflicht
Das Rentenprogramm zeigt dem Versicherten die vorgezogenen Altersrenten mit 63 Jahren sowie 65 Jahren als auch die Regelaltersrente ab 67 Jahren (für ab 1964 geborene Versicherte) an. Versicherte, die vor 1964 geboren sind, wird die Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zwischen dem Alter von 65 und 67 Jahren angezeigt.
Wird der Versicherte 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre bis zur Vollendung seines 63. Lebensjahres erreichen, hat er als langjährig Versicherter einen Anspruch auf die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren. Der Rentenrechner zeigt ihm den Zahlbetrag der Altersrente mit 63 Jahren an, die ab 1964 geborenen Versicherten mit einem Abschlag von 14,4 Prozent gezahlt wird. Der vorausgesetzt, dass der Versicherte ununterbrochen bis zum Alter von 63 Jahren Beiträge entsprechend seines derzeitigen rentenversicherten Gehalts leistet. Rentenanpassungen und Einkommenssteigerungen sind zunächst nicht berücksichtigt. Dazu ist dem Versicherten angegeben, wie viel Prozent seines derzeitigen (errechneten) Nettogehalts die Rente ersetzt.