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Bisherige Altersrentenanwartschaft

Der Rentenrechner zeigt Arbeitnehmer die Höhe der bisher erreichten Altersrentenanwartschaft bei Erreichen der Regelaltersgrenze an. Im Näherungsverfahren werden die bisher erreichten Entgeltpunkte aufgrund des Eintritts ins Berufsleben, der bisher vorliegenden Beitragslücken und des derzeitigen rentenversicherten Monatsgehalts auf der Grundlage des Näherungsverfahrens des Bundesministerium der Finanzen ermittelt und mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der Rentenberechnung vervielfältigt. Von diesem Ergebnis wird der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil abgezogen und ergibt den Zahlbetrag der Altersrente. Bildet die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund die Basis der Berechnung, berechnet der Rentenrechner den Zahlbetrag der Rente aus den eingegebenen Entgeltpunkten, den zusätzlichen Entgeltpunkten aus der Beiträgen des derzeitigen Gehalts nach Erstellung der Renteninformation und dem aktuellen Rentenwert zum Berechnungszeitpunkt.