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Altersrente
Der Rentenrechner zeigt Arbeitnehmer die Höhe der bisher erreichten Altersrentenanwartschaft bei Erreichen der Regelaltersgrenze an. Im Näherungsverfahren werden die bisher erreichten Entgeltpunkte aufgrund des Eintritts ins Berufsleben, der bisher vorliegenden Beitragslücken und des derzeitigen rentenversicherten Monatsgehalts auf der Grundlage des Näherungsverfahrens des Bundesministerium der Finanzen ermittelt und mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der Rentenberechnung vervielfältigt.