Altersrente
Bisherige Altersrentenanwartschaft
Der Rentenrechner zeigt Arbeitnehmer die Höhe der bisher erreichten Altersrentenanwartschaft bei Erreichen der Regelaltersgrenze an. Im Näherungsverfahren werden die bisher erreichten Entgeltpunkte aufgrund des Eintritts ins Berufsleben, der bisher vorliegenden Beitragslücken und des derzeitigen rentenversicherten Monatsgehalts auf der Grundlage des Näherungsverfahrens des Bundesministerium der Finanzen ermittelt und mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der Rentenberechnung vervielfältigt. Von diesem Ergebnis wird der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil abgezogen und ergibt den Zahlbetrag der Altersrente. Bildet die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund die Basis der Berechnung, berechnet der Rentenrechner den Zahlbetrag der Rente aus den eingegebenen Entgeltpunkten, den zusätzlichen Entgeltpunkten aus der Beiträgen des derzeitigen Gehalts nach Erstellung der Renteninformation und dem aktuellen Rentenwert zum Berechnungszeitpunkt.
Ihre Altersrente bei weiterer Versicherungspflicht
Das Rentenprogramm zeigt dem Versicherten die vorgezogenen Altersrenten mit 63 Jahren sowie 65 Jahren als auch die Regelaltersrente ab 67 Jahren (für ab 1964 geborene Versicherte) an. Versicherte, die vor 1964 geboren sind, wird die Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zwischen dem Alter von 65 und 67 Jahren angezeigt.
Wird der Versicherte 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre bis zur Vollendung seines 63. Lebensjahres erreichen, hat er als langjährig Versicherter einen Anspruch auf die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren. Der Rentenrechner zeigt ihm den Zahlbetrag der Altersrente mit 63 Jahren an, die ab 1964 geborenen Versicherten mit einem Abschlag von 14,4 Prozent gezahlt wird. Der angegebene Altersrentenbetrag setzt voraus, dass der Versicherte ununterbrochen bis zum Alter von 63 Jahren Beiträge entsprechend seines derzeitigen rentenversicherten Gehalts leistet. Weniger Beiträge mindern die Rente. Angegeben ist auch, wie viel die Rente seines derzeitigen (errechneten) Nettogehalts ersetzt.
Ihre Altersrente bei Rentenanpassungen und Einkommenssteigerungen
In diesem Teil der Rentenberechnung erfährt der Versichrte, dass seine Altersrentenanwartschaften bei Rentenanpassungen in absoluten Beträgen zwar wachsen, die Rente jedoch weniger seines Gehalts absichert. Dies ist die Folge der im Jahr 2005 geänderten Rentenanpassungsformel, die dazu führt, dass die Rentenanpassungen hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Die Rentenanpassungsformel senkt das Rentenniveau. Um dem Versicherten beispielhaft aufzuzeigen, wie sich das Verhältnis von Altersrente zum Gehalt verändert, werden die Modellberechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur weiteren Entwicklung der Renten und Gehälter dieser Berechnung zugrunde gelegt. Wahlweise wird die Altersrente angezeigt, wenn die Renten beispielsweise jährlich um 1 % und die Gehälter um 1,6 % steigen. Auch kann mit weiteren Kombinationen von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen die Rente hochgerechnet werden.
Ergebnisanzeige
Folgende Ergebnisse zeigt die Berechnung der Altersrente bei weiterer Versicherungspflicht bis zum Rentenbeginn und der Berücksichtigung von jährlichen Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen nach der eingegebenen Erhöhungsvariante:
- das gestiegene Bruttogehalt unmittelbar vor dem Rentenbeginn;
- das in demselben Umfang wie das Bruttoghalt gestiegene Nettogehalt (unveränderte prozentuale Steuer- und Sozialabgabenbelastung unterstellt);
- den durch Rentenanpassungen höheren Zahlbetrag der Altersrente bei unveränderten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssätzen;
- das veränderte Verhältnis von Rente zum Nettogehalt (Rentenniveau) gegenüber dem Rentenniveau ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen;
- die erhöhte Versorgungslücke als Differenzbetrag zwischen dem Nettogehalt vor Rentenbeginn und dem Zahlbetrag der Altersrente.
Altersrente und Versorgungslücke in heutigen Werten
Am besten lässt sich die künftige durch die Lohn- und Rentenentwicklung beeinflusste Altersrente des Versicherte an seinen heutigen Einkommensverhältnissen bewerten. Deshalb wird dem Versicherten die Bedeutung des sinkenden Rentenniveaus mit der steigenden Versorgungslücke an seinem derzeitigen Nettogehalt sichtbar gemacht. Da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 immer stärker besteuert wird, ist darüberhinaus auch die Netto-Altersrente (Zahlbetrag der Altersrente in heutigen Werten nach Steuern nach dem derzeitigen Steuertarif für einen Alleinstehenden) ermittelt, die die Versorgungslücke vergrößert.