Hinweise zur Rentenberechnung
Der Renten-Rechner will Arbeitnehmern einen guten Überblick über die persönlich zu erwartenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben, ohne dass es hierfür vieler Eingaben bedarf. Die Berechnung kann für Arbeitnehmer im Alter von 20 und 60 Jahren nach dem Näherungsverfahren oder der persönlichen Renteninformation des Versicherten vorgenommen werden (siehe Berechnungsverfahren).
Getrennt angezeigt werden Ihnen die Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit, die Hinterbliebenenrenten sowie die zu erwartenden Renten im Alter. Dabei wird nicht nur die bisher erreichte Rente ermittelt, sondern auch die sich bei weiterer Beitragszahlung nach dem derzeitigem Gehalt des Versicherten ergebende spätere Rente. Insbesondere zeigt die Rentenberechnung dem Versicherten, wie sich trotz Rentenanpassungen das Verhältnis von Rente zu Gehalt verschlechtert und die Versorgungslücke vergrößert.
Sinkendes Rentenniveau bei Rentenanpassungen und bei allgemeiner Lohnentwicklung
Bei stagnierenden Durchschnittsverdiensten der Arbeitnehmer steigen weder die Renten der Rentner noch die Rentenanwartschaften der Versicherten. Die Rentendynamik bleibt aus. Nicht jedoch, wenn die Durchschnittsverdienste der Arbeitnehmer steigen. Dann bekommen die Rentner mehr Rente und die Versicherten erlangen höhere Rentenanwartschaften. Obwohl die Rentenanwartschaften bei steigenden Löhnen und Gehältern in absoluten Beträgen steigen, verschlechtert sich das Verhältnis der Rente zum Gehalt des Arbeitnehmers, dessen Gehalt entsprechend der Durchschnittsverdienste steigt, weil die Rentenanpassungen hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Diese Entwicklung steckt hinter dem Schlagwort „Rentenniveauabsenkung“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales modellhaft aufgezeigt hat. Sie wird bei der persönlichen Rentenberechnung für die Ermittlung der späteren Rente zugrunde gelegt.
Wahlweise werden die Rentenbeträge auch ausgegeben, wenn sich bis zum Rentenbeginn die Renten jährlich um 1 Prozent und die Durchschnittsverdienste der Arbeitnehmer sowie das persönliche Entgelt um 1,6 Prozent erhöht.
Künftige Rente und Versorgungslücke in heutigen Werten
Inwieweit höhere Gehälter und Renten den Lebensstandard verändern, lässt sich ohne Berücksichtigung der Inflation nicht bewerten. Allerdings kann mit der aufgezeigten Altersrente unter Einbeziehung von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen deutlich gemacht werden, welchen Wert die spätere Rente in heutiger Kaufkraft hätte, wie viel sie vom derzeitigen Nettogehalt des Rentenversicherten abdeckt und die Versorgungslücke verändert.
Zahlbetrag der Rente
Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wird von der Rente der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgezogen. Der Anteil des Rentners zur Krankenversicherung beträgt mit 7,3 Prozent die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 Prozent, der ergänzt wird durch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der zurzeit zwischen 0,3 Prozent und 1,8 Prozent liegt, abhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit des Mitglieds. Zur Pflegeversicherung muss der Rentner den vollen Beitrag von zurzeit 2,55 Prozent zahlen. Rentner, die keine Kinder erzogen, bekommen 2,8 Prozent zur Pflegeversicherung abgezogen. Der Anteil des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung schwankt somit zwischen 10,15 Prozent und 11,9 Prozent.
In der Rentenberechnung sind die individuellen derzeitigen Krankenversicherungsbeiträge mit dem vom Versicherten angegebenen Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente abgezogen, die dann den Zahlbetrag der Rente ausmacht, die die Deutsche Rentenversicherung zum Monatsende überweist.
Besteuerung der Renten
Nachdem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 immer stärker besteuert werden, sind in der Rentenberechnung die späteren Altersrenten in heutigen Werten auch nach Abzug der Einkommensteuer angegeben, die ein Alleinstehener ohne weitere Einkünfte nach dem derzeitigen Steuertarif zu zahlen hätte.
Nettorente und Versorgungslücke
Der Rentenrechner zeigt dem Versicherten die später zu erwartende Altersrente in heutigen Werten nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von Steuern als Nettorente an. Der Vergleich zu seinem errechneten Nettogehalt stellt der Rechner als Versorgungslücke dar.