Erwerbsminderungsrente
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur noch bedingt oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten unter Umständen die Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass sie wegen Krankheit weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein können. Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Versicherte außerdem die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt haben.
Versicherte, die weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, können die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann bis zur Regelaltersgrenze bezogen werden. Diese wird seit dem 01.01.2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann bis zur Regelaltersgrenze bezogen werden, die seit 01.01.2012 schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben wird.