Ersatzzeiten

Zeiten, in denen Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen konnte, die aber dennoch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden und als Wartezeit gelten. Diese Ersatzzeiten können beispielsweise sein: Zeiten des Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, der Kriegsgefangenschaft oder der Flucht und politischen Haft in der DDR. Unter Umständen zählen auch an diese Zeiten anschließende Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit als Ersatzzeiten.