Direktzusage

Die Direktzusage (Pensionszusage) ist ein Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich für seinen Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene bei Renteneintritt Versorgungsleistungen zu zahlen. Für die Finanzierung der Betriebsrenten legt das Unternehmen Rückstellungen an, die später wie als zusätzlicher Arbeitslohn ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber unterliegt keiner staatlichen Aufsicht oder gesetzlichen Regulierung bei der Anlage seiner Rückstellungen, muss aber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen, damit die Betriebsrenten auch im Falle einer Insolvenz gesichert sind.

Die Beiträge zur Direktzusage werden in den meisten Fällen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlt, dennoch können sich auch Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung beteiligen. Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei und bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei.