Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Hinterbliebenenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten abschließt. Sie ist einer der fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden vom Versicherungsunternehmen, das der Arbeitgeber bestimmt, ausgezahlt. Gibt es keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Durchführungsweg der bAV und wird der Durchführungsweg noch nicht bereits vom Arbeitgeber festgelegt, hat der Arbeitnehmer das Recht, den Abschluss einer Direktversicherung zu verlangen.

Finanziert werden können die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung mit einer Direktversicherung auf verschiedene Arten:

  • Der Arbeitnehmer finanziert seine Beiträge selbst durch Umwandlung von Teilen seines Entgelts (Entgeltumwandlung).
  • Der Arbeitgeber steuert Beiträge zur Entgeltumwandlung seines Angestellten bei.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer selbst.

Durch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung, können in Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, Beiträge in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Weitere 1.800 Euro können steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei, eingezahlt werden. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können bis zu einer Höhe von 1.752 Euro pauschal mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden.