Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in eine Altersversorgung bzw. Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zu investieren. Hierzu können Teile des Gehalts des Arbeitnehmers zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden (Entgeltumwandlung), Zahlungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers an eine Versorgungseinrichtung getätigt werden oder der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer mit Zahlungen bei der Entgeltumwandlung unterstützen. Auf die vom Arbeitnehmer selbstfinanzierte Entgeltumwandlung besteht seit 01.01.2002 ein Rechtsanspruch. Möchte sich der Arbeitnehmer eine betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufbauen, muss der Arbeitgeber ihm diesen Wunsch erfüllen. Ihm stehen hierzu fünf Durchführungswege zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, sich an dem Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.

Wer in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, wird durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse vom Staat unterstützt.